Ich bin nicht Google, Herr Hausmeister!
Dass einige Hausmeister ihren Beruf ohne Kenntnis des § 59 Abs. 1 UrhG (Panoramafreiheit) ausüben, ist wohl keine Neuigkeit. Dass sie sich jedoch zur Untermauerung ihrer defizitären Gesetzeskenntnis auf die Unkenntlichmachung privater Gebäude bei Google Street View berufen, zeugt von unerwartetem Einfallsreichtum.
Im Artikel „Straßen- und Architekturfotografie: die Panoramafreiheit“ erklären wir (auch für alle Hausmeister, Gebäudesicherheitsbeauftragte, Pförtner und Hauseigentümer) das Recht eines jeden Fotografen von öffentlichem Grund aus, ohne unerlaubte Hilfsmittel (zu denen Stative i. d. R. nicht zählen) bleibende Bauwerke (zu denen i. d. R. alle Gebäude zählen, die bewohnt sind oder einen Hausmeister haben) fotografieren zu dürfen.
Gleichwohl, das haben Sie in der Presse richtig verfolgt, Herr Hausmeister, ist es zutreffend, dass Eigentümer oder Bewohner bei Google Street View die Unkenntlichmachung ihres Hauses beantragen können.
Nun lassen Sie mich bitte kurz den Unterschied zwischen Google und meiner Wenigkeit erklären, sollte dieser nicht augenscheinlich sein. Abgesehen davon, dass Google international agiert, börsennotiert und weltweit bekannt ist, besteht eine weitere Differenz in der simplen Tatsache, dass ich ein Mensch bin, meine Kamera von Hand bediene, durch den Sucher oder auf die Mattscheibe sehe, das Bild bewusst gestalte und dann den Auslöser drücke, während Google für Street View automatisiert und unter Verwendung von Hilfsmitteln virtuelle Städte erstellt.
Während Sie noch lachen, Herr Hausmeister, weil Sie glauben, ich will Ihnen einen Bären aufbinden, indem ich behaupte, über mehr Rechte als die weltgrößte Suchmaschine zu verfügen, kann sich der Rest der Bevölkerung wahrlich freuen, dass der Mensch hierzulande tatsächlich noch mehr zählt als die Maschine.
Disclaimer
Mit diesem Artikel möchte ich keinem Hausmeister zu nahe treten, nur eventuell diesem einen, der mich so sehr geärgert und bei der Arbeit behindert hat. Google Street View finde ich als Fotografin im Übrigen sehr hilfreich und nützlich, da sich viele Fahrten zu vermeintlichen Motiven mit ein paar Mausklicks erübrigen.
Google macht die ganze Fotoaktion meines laienhaften Rechts-Verständnisses einfach anfechtbar: Die Aufnahme wird nicht aus Augenhöhe angefertigt, sondern einiges höher. Aus der Höhe gilt meiner Auffassung nach die Panoramafreiheit nicht mehr.
Genau das ist der Unterschied. Hätte Google menschliche Fotografen ohne „Hilfsmittel“ losgeschickt, wäre Street View mit hoher Wahrscheinlichkeit nach deutschem Recht unangreifbar gewesen. Dann dürften die vielen Eigenheime und Mietshäuser trotz Widerspruch auch weiterhin kenntlich sein.
Doch Maschinen haben in Deutschland zum Glück nicht die gleichen Rechte wie Menschen.